01.01.25 Klimaschutz und Mieterschutz – Positionspapier
Für viele Mieter*innen ist es klar: Gegen die Klimakrise muss etwas getan werden! Deswegen: Raus aus der fossilen Energie, runter mit dem Energieverbrauch und zwar möglichst schnell. Die Politik tut so, als ob sie das auch will – „klimaneutral“ bis 2045. Doch seit Jahren streitet sie heftig darüber, ob und wie das erreicht werden kann, wie schnell und vor allem wer den Umbau bezahlen soll. Das verunsichert Mieter*innen (wie Vermieter*innen). Sie befürchten zu Recht, dass sie einen großen Teil der Zeche zahlen sollen.
Der Politik geht es bei der „Energiewende“ primär darum, welcher Transformationspfad für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland der richtige ist. Die Situation der Mieter*innen ist da zweitrangig. Ob und wie der Umbau für Mieter*innen auch „warmmietenneutral“ geregelt werden kann, wie es manche Politiker*innen versprechen, ist völlig offen. Andere Politiker*innen setzen ganz auf den „Markt“, d. h. auf drastisch steigende CO2-Preise, die vor allem Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen hart treffen werden.
Was folgt daraus?
Mieter*innen müssen sich selbst darum kümmern, dass ihre „zweite Miete“ bezahlbar bleibt.
Was bedeutet das konkret?
Es gibt aktuell vier Bereiche, in denen etwas geändert oder verhindert werden muss:
1. Es muss verhindert werden, dass der Umbau allein oder vorwiegend über den CO2-Preis finanziert wird. Auch wenn laut Gesetz diese Kosten zwischen Vermieter*in und Mieter*in nach gewissen Regeln aufgeteilt werden sollen, ist es ein sozial höchst ungerechter und für den Klimaschutz wenig effizienter Weg.
2. Aktuell kann sich ein Vermieter*in die Kosten für eine energetische Gebäudesanierung und für den Umbau auf erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung von den Mieter*innen bezahlen lassen. Er kann 8% der Modernisierungskosten auf die Mietenden umlegen. Das führt zu dauerhaft steigenden (Kalt-) Mieten, garantiert weder „Warmmietenneutralität“, also entsprechende Einsparungen bei der „zweiten Miete“, noch wirksamen Klimaschutz, weil der Vermieter*in den Modernisierungsbeitrag nach eigenen Kalkulationen festlegen kann.
Es gibt daher von vielen Verbänden und Institutionen die Forderung, die Modernisierungsumlage sofort von 8% auf 3% zu senken und zugleich die staatliche Förderung des Umbaus auszuweiten, um diese gesellschaftliche Transformationsaufgabe für Mieter*innen erträglich und bezahlbar zu halten.
3. Beim Umbau auf erneuerbare Energien spielt der Ausbau der Fernwärme eine wichtige Rolle. Die Stadt Göttingen muss wie alle großen Kommunen bis Mitte 2026 einen „Kommunalen Wärmeplan“ vorlegen. In diesem wird festgehalten, welche Quartiere zukünftig wie mit Wärme versorgt werden, ob zentral, also mit Fernwärme, oder dezentral, also z. B. mit Wärmepumpen. Eine Beteiligung von Mieter*innen ist in dieser Planung nicht zwingend vorgeschrieben. Sie sollten sie aber einfordern und die Planung mitbestimmen. Denn diese Planungen betreffen ihr Portemonnaie. Stadtquartiere, die durch Wärmenetze von privaten Unternehmen versorgt werden, sollten verhindert werden. Die Wärme- und Energieversorgung ist eine gesellschaftliche Aufgabe.
4. Das betrifft auch die kommunale Fernwärmeversorgung und deren Monopolstellung. Auch die kommunalen Unternehmen können die Preise für Fernwärme willkürlich festlegen. Es braucht daher dringend Transparenz und eine staatliche Preisaufsicht (Beispiel Dänemark).
In diesen vier Bereichen bewegt sich allerdings nur etwas, …
- wenn Mieter*innen es aktiv und laut einfordern,
- wenn sie sich nicht von „Klimaschutz-Nebelkerzen“ wie „grünem“ Wasserstoff und Atomkraft blenden lassen,
- wenn sie sich nicht vom „Standort Deutschland-Diktat“ einschüchtern lassen,
- wenn sie nicht denen auf den Leim gehen, die den Klimawandel wider besseren Wissens leugnen oder Pseudo-Rezepte – wie ein Zurück zu billigem russischen Erdgas – anbieten, was Probleme nicht löst, sondern vergrößert.
Der Umbau der Energie- und Wärmeversorgung ist notwendig. Er ist eine komplexe Aufgabe.
Eine Aufgabe, die nicht nur von und für die Wirtschaft, sondern von der gesamten Gesellschaft gelöst und kontrolliert werden sollte. Den Weg weisen Initiativen wie „RWE & Co. Vergesellschaften“.
Der Umbau ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Anhang
a) Belastung durch Heizkosten
b) Der CO2-Preis
c) Modernisierungsumlage
d) Warmmietenneutralität
e) Kommunale Wärmeplanung
f) Fernwärme-Preise