f) Fernwärme-Preise (Anhang)
Fernwärmeunternehmen verfügen über ein Monopol in ihrem Netzgebiet. Sie sind daher weitgehend frei, ihre Preise festzusetzen. Die Fernwärmepreise der Anbieter unterscheiden sich daher auch deutlich (VZBV 2023: Preismonitoring Fernwärme.https://www.vzbv.de/waermenetze).
Weil manche Unternehmen ihre Monopolstellung ausnutzen, führt die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband e.V (VZBV) bereits Sammelklagen – gegen Eon und Hansewerk Natur. Auch das Bundeskartellamt kritisiert die Monopolsituation (Bundeskartellamt 2024: Jahresbericht 2023/2024 – Hauptgutachten. Kap. V Wettbewerb im Fernwärmemarkt; https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Jahresbericht/Jahresbericht_2023_24.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Kommunale statt private Fernwärmeversorger können gewisse Vorteile haben, z.B. wenn sie mit ihren Überschüssen den lokalen ÖPNV quersubventionieren. Aber diese Entscheidungen sind oft intransparent und manchmal – wie in Göttingen – ist die Stadt auch nicht alleiniger Eigentümer. Es braucht deutlich mehr Transparenz und vor allem eine staatliche Preisaufsicht.
Dänemark macht es seit langem vor. Mieter*innen sollten für mehr Transparenz , für eine staatliche Preisaufsicht, für eine Gemeinwohlorientierung (Gewinnerzielungsverbot) bei der Wärmeversorgung kämpfen.
(Bericht über Dänemark: Umweltbundesamt (Hrsg.) 2024: Akzeptanz der leitungsgebundenen Wärmeversorgung: Status quo in Deutschland und internationale Erfahrungen. Kap. 5.1 S. 116ff.; http://www.umweltbundesamt.de/publikationen; vgl auch: dena (Deutsche Energie-Agentur) 2024: Regulatorische Modelle für eine klimaneutrale Fernwärme in Deutschland ; https://www.dena.de/infocenter/regulatorische-modelle-fuer-eine-klimaneutrale-fernwaerme-in-deutschland/)
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