c) Modernisierungsumlage (Anhang)
Investiert ein Vermieter in energetische Gebäudesanierung und Umbau auf erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung, so kann er die Modernisierungskosten auf die (Nettokalt-)Miete umlegen. Problematisch ist das für Mieter*innen in vier Punkten: 1. Oftmals trennen Vermieter nicht korrekt zwischen Instandhaltungskosten und Modernisierungskosten. Das führt zu überhöhten, ungerechtfertigten Mieterhöhungen. 2. Häufig nehmen Vermieter staatliche Förderungen der Energieeinsparung nicht in Anspruch, weil das die Modernisierungskosten senkt und damit die Möglichkeit der Mieterhöhung. 3. Die Qualität von Mietwohnungen verbessert sich durch die Modernisierung vielerorts zwar, jedoch übersteigen die Mietsteigerungen häufig die Energieeinsparungen deutlich. 4. Die Senkung des Energieverbrauchs führt zu einer dauerhaft höheren Miete (es gelten Kappungsgrenzen).
Das Wirtschaftsforschungsinstitut DIW schreibt dazu:
„Bei Vermieter*innen sind die Anreize für die Umsetzungen energetischer Gebäudesanierungen beschränkt, da Energie und CO2-Kosten und die damit verbundenen Risiken von Mieter*innen und nicht den Eigentümer*innen getragen werden. Gerade in Regionen mit knappem Wohnraum und bindenden Mietpreisbremsen führen ineffiziente Gebäude nicht zu Mietminderungen für Eigentümer*innen.“ (DIW Wochenbericht Nr. 19/2024, S. 284).
Ausführlich zu der Problematik in: ifeu-Institut 2024: Klimaschutz in Mietwohnungen: Modernisierungskosten fair verteilen. Kurzstudie zur Weiterentwicklung und Aktualisierung des „Drittelmodells“. Im Auftrag des Deutschen Mieterbundes; www.ifeu.de
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