b) Der CO2-Preis (Anhang)

b) Der CO2-Preis (Anhang)


Ein steigender CO2--Preis , also der Preis für Zertifikate, weiterhin CO2- emittieren zu können, soll den Verbrauch fossiler Energie senken (Dekarbonisierung). Die CO2– Abgabe ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bisher staatlich festgesetzt (s. Grafik). Ab 2027 gilt ein an der Börse gehandelter Preis. Es wird erwartet, dass der Preis bis im Jahr 2040 auf 200 €/t bis 300 €/t steigen wird. Diesen Preis bezahlen im Prinzip die Endverbraucher, also die Mieter*innen. Das könnte dazu führen, dass dann Mieter*innen in einem energetisch schlecht sanierten Gebäude für eine 70 qm-Wohnung rd. 51 Euro im Monat nur für die CO2-Abgabe zahlen müssten.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/klimapaket-hier-berechnen-sie-den-co2preis-ihrer-heizkosten-43806

Mieter*innen können, im Gegensatz zu Eigentümer*innen, weder durch eine Dämmung der Gebäudehülle den Energiebedarf senken noch sich für ein neues, effizienteres Heizungssystem entscheiden. Das kann nur ihre Vermieterin oder ihr Vermieter.

Es gibt seit 2021 ein Gesetz, dass diese CO2-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen aufteilt. Abhängig von der Gebäudeeffizienz müssen diese Kosten bei Öl- und Gasheizungen seit 2023 in folgender Weise aufgeteilt werden: Je mehr Energie ein Gebäude pro Fläche verbraucht, umso höher soll der Anteil der Vermietungsseite an den CO₂-Kosten sein. Der Kostenanteil der Vermieter kann künftig zwischen 0 Prozent (bei top sanierten Gebäuden) und 95 Prozent (bei unsanierten Gebäuden) liegen. D.h. in der besten Energieklasse tragen Mieter*innen dann 90% bis 100% des CO2-Preises. Und man kann nur hoffen, dass diese Mehrkosten dann durch niedrigere Energiekosten ausgeglichen werden.

Quelle: https://www.tga-fachplaner.de