d) Warmmietenneutralität (Anhang)

d) Warmmietenneutralität (Anhang)


Warmmietenneutralität bedeutet:
Die Modernisierungskosten, die nach Abzug von Instandhaltungskosten und Fördermitteln auf die Mietenden umgelegt werden, übersteigen nicht die Energiekosteneinsparung.